Friday, 14. October 2011

Steuergelder für den Überwachungsstaat - Projekt „Indect"


Für Deutschlands Datenschützer ein Alptraum: Flächendeckende Kameraüberwachung, fliegende Aufklärungsdrohnen in den Innenstädten. Wer sich verdächtig macht, wird über Internet und Datenbanken identifiziert und landet im Räderwerk der Strafverfolger. Mit dem EU-Projekt „Indect“ soll dieser Alptraum Wirklichkeit werden. Trotz massiver Kritik fördert die Bundesregierung das Projekt mit Personal und Steuergeldern.

rbb-online.de old shit

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LOL Polizei zeigt erstmals gefundenen Brandsatz - Kein Zünder zu sehen


Am vierten Tag in Folge ist in Berlin ein Brandsatz an Bahngleisen entdeckt worden.

Erstmals gibt es Fotos von den selbstgebauten Bomben. Dabei handelt es sich um Pfandflaschen aus Kunststoff mit einer bräunlichen und einer gelblich-klaren Flüssigkeit. Über die genaue Zusammensetzung gibt es bisher keine Aussagen der Ermittler.

Brandsatz Berlin

berliner-kurier.de

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DigiTask will Hedonistische Internationale zensieren/ Unterlassung angedroht (Update)


Nach dem Eingang des Schreibens der Anwälte der DigiTask GmbH wegen dieses Artikels, hat die Sektion "Innovation durch Kompetenz - Büro für spezielle Kommunikationslösungen" eine Änderung der beanstandeten Textstelle (die bei Netzpolitik dokumentiert ist) zugesandt. Da die Sektionen unabhängig sind, nehmen wir diese Änderung entgegen und setzen sie um, auch wenn wir der Meinung sind, dass die frühere Aussage der Sektion vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt war. All dies geschieht ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Die beanstandete Textstelle haben wir auch in dieser Dokumentation des Anwaltsschreibens der DigiTask GmbH geschwärzt.

hedonist-international.org

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Die Trojaner-Attacke – Wer schützt uns vor dem Staat?


Schlagworte wie „großer Lauschangriff“ oder „gläserne Bürger“ sind in der Medienlandschaft fest etabliert. Mit dem so genannten Bundestrojaner geht die Diskussion um Ziele und Grenzen staatlicher Überwachung nun in eine neue Runde.

Mit Hilfe eines Spähprogramms machten bayerische Polizeibeamte rund 60.000 Photos vom Computerbildschirm eines verdächtigten Drogenkriminellen. Unklar ist, bei welchen anderen Behörden und in welchem Ausmaß solche Programme noch zum Einsatz kamen.

Alexander Kähler diskutiert u.a . mit: Andreas Bogk (Chaos Computer Club), Bernhard Witthaut (Bundesvorsitzender der GdP), Gudula Geuther (Deutschlandradio), Uwe Schünemann, CDU (Innenminister Niedersachsen)

phoenix.de

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Schnüffeln ohne Grenzen


Wer darf per Staatstrojaner Computer überwachen? Wer durchsucht Rechner übers Netz? Seitdem das Verfassungsgericht 2008 ein Computer-Grundrecht geschaffen hat, gelten für den Einsatz von Schnüffel-Software strenge Grenzen - Ermittler in Bayern haben sie überschritten.

spiegel.de

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Keine eigene Expertise - Auszüge aus der Bundespressekonferenz


Insbesondere der Sprecher des Finanzministeriums und des Innenministeriums mussten in der Bundespressekonferenz Rede und Antwort zum Skandal um den Staatstrojaner stehen.

Heraus kam, dass die Bundesbehörden sehr häufig mit der Firma Digitask, die den kritisierten Trojaner programmierte, zusammenarbeiten. Deren Software wird nicht unabhängig getestet - stattdessen verlassen sich die Behörden auf die Expertise der Firma.

  1. Digitask, wenn's um Überwachung geht

Der Hinweis, dass auch das Zollkriminalamt einen von Digitask programmierten Trojaner verwendet, kam aus dem europäischen Amtsblatt. Der Sprecher von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Martin Kotthaus, gibt zu, nicht nur Trojaner sondern auch Technik für herkömmliche Überwachung werden bei Digitask bestellt.

taz.de

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Retrogasm


Retrogasm

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Staatstrojaner, einige Argumentationsanregungen


Viel bzw. alles vom Folgenden wurde schon gesagt, ich denke aber, es ist wichtig, sich aus dem Staatstrojaner folgenden Argumente und Positionen auszutauschen und vor allem liegen den einen die einen Texte und Argumentationen und bei anderen machts woanders klick, daher einfach mal im Zorn geschriebene Argumente und Gedanken zu der ganzen Geschichte bis jetzt. Weiterverwerten, -verbreiten, -verarbeiten wo und wie auch immer gerne.

Zum einen: das Grundgesetz ist die wichtigste Verteidigungslinie, die uns als Bürger vor einem totalitären Staat schützt. Die Nonchalance, mit der hier Verfassungsbruch begangen und über mehrere Institutionen und Ebenen durchgezogen wurde, ist eine mittlere Katastrophe und zeigt, dass quer durch Regierungsämter, -institutionen und Bürokratie ein andernorts gern beschworenes Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht mehr als vorhanden gelten darf. Es spricht Bände, dass die erste geoutete Quelle eben ein Opfer ist und nicht etwa ein Subalterner aus Amt, Bürokratie oder Exekutive, der sich vage an Sinn und Inhalt seines Amtseids erinnerte. Ich weiss, ich schramme grade hart am Godwin vorbei, aber: Kadavergehorsam und Anweisungsbefolgen at its best. Davor muss man sich fürchten.

korrupt.biz

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Zum Bundestrojaner, ein Rant


Ein Bundes/Staatstrojaner geht um in Deutschland, und langsam lüftet sich der Vorhang und ich werde sauer.

Ich wurde für die Harmlosigkeit meines Interviews mit der F.A.Z. kritisiert und will gar nicht rechtfertigen oder erklären, warum es so war wie es war; es ist ganz einfach: ich würde es heute so nicht mehr geben.

christopherlauer.de

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Verteidiger: Einer der Trojaner des CCC wurde vom LKA Bayern eingesetzt


Im Januar 2011 hat ijure.org Unterlagen von Rechtsanwalt Patrick Schladt veröffentlicht, die einen illegalen Trojaner-Einsatz durch das bayerische Landeskriminalamt nachweisen. Ergänzend dazu erklärte Rechtsanwalt Schladt heute in einer Pressemitteilung:

Einer der vom CCC dokumentierten „Staatstrojaner“ wurde auf der Festplatte eines meiner Mandanten gefunden, die ich im Einvernehmen mit dem Mandanten an einen öffentlich bekannten Vertreter des CCC habe übergeben lassen. Es handelt sich dabei um den Fall des „Screenshot-Trojaners“, der bereits im Frühjahr diesen Jahres Gegenstand der öffentlichen Diskussion war, siehe

ijure.org

Die Beweiskette von mir zum CCC ist dabei lückenlos dokumentiert.

ijure.org

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