Monday, 10. October 2011

Der Staat muss Risiken eines Missbrauchs durch Infiltrierung vorbeugen


Herr Professor Hoffmann-Riem, würden Sie das Urteil zur Online-Durchsuchung heute wieder so fällen?

Ja, ohne Abstriche. Das Bundesverfassungsgericht sah 2008 eine Lücke im Persönlichkeitsschutz, wenn die Bürger sich nicht auch dagegen wehren können, dass der Staat Computer infiltriert und eine Schadsoftware - sogenannte Trojaner - installiert, durch die alle Kommunikationsvorgänge abgerufen werden können.

faz.net

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0zapftis: Bayern als erstes Bundesland im Verdacht


Es gibt einen ersten Spitzenkandidaten unter den Bundesländern bei der Suche, wer den Bundes- / Staatstrojaner illegal eingesetzt hat. Sowohl Erich Moechl bei FM4 als auch die Frankfuter Rundschau von Morgen tippen auf Bayern. Das ist natürlich vollkommen überraschend, wenn man den Hashtag #0zapftis genauer betrachtet. Erich Moechl verweist auf Dokumente der Firma Digitask aus Hessen, die seit 2008 bei Wikileaks liegen. Digitask bietet die passende Software an, die alle Spezifikationen erfüllt, die der CCC entdeckt hat.

netzpolitik.org

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Anatomie eines digitalen Ungeziefers


Wie der Staatstrojaner zerlegt wurde: Die Hacker vom Chaos Computer Club haben die Überwachungssoftware gefunden, analysiert – und gehackt. Das Ergebnis ist erschreckend. Der Trojaner kann unsere Gedanken lesen und unsere Computer fernsteuern.

digitalen Ungeziefers

faz.net CCC über das Innenleben des Bundestrojaners

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Parteien fordern Aufklärung des Skandals um "Bundestrojaner"


Der Programmierer des "Bundestrojaners" muss wohl ein Star-Wars-Fan gewesen sein: C3PO-r2d2-POE lautete das Passwort zur Übertragung der erschnüffelten Daten auf einen Server in den USA. C-3PO und POE sind Roboter aus den Star-Wars-Filmen, die wie Menschen aussehen. R2-D2 ist der knubbelige Roboter, der wie ein Mechaniker Raumschiffe reparieren kann. Doch es geht nicht um Science-Fiction: Die Software, die mit diesen Passwörtern arbeitet, überschreitet nach den Erkenntnissen der Experten vom Chaos Computer Club eindeutig die Grenze, die das Bundesverfassungsgericht im Februar 2008 für die Online-Überwachung von Tatverdächtigen gezogen hat.

heise.de

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