Tuesday, 18. March 2003

Karlsruhe stellt NPD-Verbotsverfahren ein


Die NPD wird nicht verboten. Das Bundesverfassungsgericht stellte das Verfahren ein - es gebe zu viele V-Männer in der Parteispitze. Die zahlreichen V-Männer des Verfassungsschutzes in den Führungsgremien der Partei bilden nach Ansicht von drei Karlsruher Verfassungsrichtern ein Verfahrenshindernis. Damit fehlte es an der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit der insgesamt sieben beteiligten Richter, das Verbotsverfahren durchzuführen. Vier Verfassungsrichter bejahten dagegen eine Weiterführung des Verbotsverfahrens. Auch wenn während eines Verbotsverfahrens der Verfassungsschutz Verbindungsleute im Parteivorstand habe, stelle das nicht in jedem Fall ein Verfahrenshindernis dar, argumentierten sie.

¬> Spiegel ¬> Tagesschau

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