Wednesday, 12. March 2003

Polizei darf Telefone von Journalisten überwachen


Bundesverfassungsgericht: Strafverfolgung wichtiger als Pressefreiheit

Die Polizei darf die Telefone von unbescholtenen Journalisten überwachen, falls sie aus beruflichen Gründen in Kontakt mit gesuchten Straftätern stehen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht (BVG) am Mittwoch in Karlsruhe.

¬> ZDnet ¬> Tagesschau

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