Friday, 10. June 2016

Anonyme SIM-Karten: Europäischer Menschenrechtsgerichtshof schaltet sich ein


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesregierung aufgefordert, sich zur Ausweispflicht für Prepaid-SIM-Karten zu äußern. Damit soll ein Verfahren vorangetrieben werden, das seit über zehn Jahren durch die Instanzen geht.

Dem Plan der Bundesregierung, im Rahmen des neuen Anti-Terror-Pakets unter anderem eine Ausweispflicht für Prepaid-SIM-Karten einzuführen, könnte sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in den Weg stellen. Dabei geht es im vorliegenden Fall gar nicht mal um den aktuellen Gesetzentwurf, der anonyme beziehungsweise pseudonyme Mobilfunk-Kommunikation abschaffen will: Bereits seit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Jahr 2004 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass auch solche SIM-Karten auf einen Anschlussinhaber registriert werden müssen – selbst wenn Mobilfunkanbieter bei der Anmeldung nicht überprüfen müssen, ob die angegebenen Daten tatsächlich korrekt sind, indem sie sie etwa mit einem Personalausweis abgleichen.

netzpolitik.org

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