Monday, 3. November 2014

Haschisch zu schlecht für eine Haftstrafe


Wie kommt man mit einer Bewährungsstrafe davon, wenn einen die Polizei mit 5238 Gramm Hasch erwischt? Indem man so mieses Haschisch schmuggelt, dass die THC-Gesamtmenge nicht groß genug ist, um in den Knast zu wandern.

So geschehen in Bad Bentheim, wo das Schöffengericht vergangene Woche einen Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt hat, bei dem der Zoll zuvor 12 Haschplatten mit einem Wirkstoffgehalt von 0,2 Prozent THC gefunden hatte.

hanfjournal.de

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