Sunday, 26. October 2014

Bundesverwaltungsgericht: Starker Cannabiskonsum vor der Autofahrt verboten


Gelegentliches Kiffen und Autofahren geht nur, wenn die Fahrtüchtigkeit unter keinen Umständen einschränkt ist, so das Bundesverwaltungsgericht. Einen Cannabis-Höchstwert analog der Promillegrenze legten die Richter aber nicht fest.

spiegel.de

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