Saturday, 8. March 2014

Abhörrekorde beim Drogenhandel


In Deutschland wurden im Jahr 2012 gemäß Statistik des Bundesamtes für Justiz insgesamt 23.687 Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation einer Person richterlich genehmigt. 10.944 Fälle davon (46,2%) betrafen den Drogenhandel. Im Jahr 2000 gab es insgesamt 7.512 Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation, davon betrafen 1.994 den Drogenhandel (26,5%). Die Zahl aller Überwachungen hat im Zeitraum von 2000 bis 2012 um 215,3% zugenommen, die bezüglich Drogenhandel sogar um 448,8%. Im gleichen Zeitraum hat jedoch die Zahl der erfassten Delikte betreffend illegaler Handel mit und Schmuggel von Drogen gemäß § 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) von 70.256 auf 45.040 abgenommen. Dies entspricht einer Abnahme um 35,9%. Die Zahl der erfassten Delikte betreffend illegale Einfuhr von Drogen gemäß § 30 BtMG (in nicht geringer Menge) sank im gleichen Zeitraum von 6.338 auf 2.627, was einer Abnahme um 58,6% entspricht.

taz.de

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