Thursday, 14. November 2013

Rechtsprechung: Kiffer riskieren ihren Führerschein auch ohne Autofahrt


Kiffen und Alkohol - wer sich derartig den Kopf zudröhnt, liefert den Beweis, dass er sich nicht fürs Autofahren eignet. Jedenfalls sehen das die Richter des Bundesverwaltungsgerichts so. Sie bestätigten den Entscheid der Münchener Verkehrbehörde, einem Kiffer den Führerschein zu entziehen.

Wer gelegentlich einen Joint raucht und ein Bier dazu trinkt, sollte sich dabei nach Möglichkeit nicht von einem Ordnungshüter beobachten lassen. Denn in solchen Fällen könnte er seinen Führerschein verlieren, selbst wenn er sich noch nie berauscht ans Steuer gesetzt hat. Das strenge Vorgehen hat das Bundesverwaltungsgericht in einem am Donnerstag verkündeten Urteil abgesegnet. Begründung: Der "Mischkonsum von Cannabis und Alkohol rechtfertigt selbst dann die Annahme mangelnder Fahreignung", wenn der Konsum "nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht".

spiegel.de

... Comment