Wednesday, 31. July 2013

Geruchsbelästigung: Amtsgericht bestätigt Kündigung für rauchenden Mieter


Im Prozess um die fristlose Kündigung für einen rauchenden Mieter hat das Amtsgericht Düsseldorf der Vermieterin recht gegeben. Der Mann müsse seine Wohnung räumen, weil er die anderen Parteien im Haus mit dem Zigarettenkonsum belästige. Allerdings ist eine Berufung gegen das Urteil möglich.

spiegel.de

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