Topic: logisch - on July 10, 2013 at 1:38:00 PM CEST
Entscheidung in Düsseldorf: Gericht stärkt Raucher im Kampf gegen Wohnungskündigung
Rauchen zählt zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung - mit dieser Begründung hat das Landgericht Düsseldorf einem starken Raucher Prozesskostenhilfe gewährt. Der Mann klagt gegen die Kündigung. Die Vorinstanz hatte seinen Antrag auf Beihilfe noch abgelehnt.
Der Fall sorgte in der vergangenen Woche für Aufsehen: Einem 74-jährigen Mann war die Wohnung fristlos gekündigt worden, weil er zu viel geraucht hatte. Die Vermieterin hatte argumentiert, die Geruchsbelästigung für die anderen Hausbewohner sei zu hoch. Der Mann klagte dagegen - doch das Amtsgericht Düsseldorf lehnte seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe ab. Die Klage habe kaum Aussichten auf Erfolg, befand der Richter.
Die nächsthöhere Instanz sieht das jedoch anders - und hat die Entscheidung nun wieder gekippt. Das Landgericht Düsseldorf teilte mit, dem Mann die Prozesskostenhilfe bewilligt zu haben, nachdem dieser sofort Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt hatte.
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