Saturday, 7. April 2012

"Die 'stille SMS' ist nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt"


Im Interview mit Telepolis erklärt der Experte für Strafrecht und Strafverfahrensrecht Tobias Singelnstein, warum die heimlichen Ortungsmaßnahmen quer zur bundesdeutschen Rechtsetzung liegen

Seit letztem Herbst wird offenkundig, wie extensiv Bundesbehörden ebenso wie Landeskriminalämter Mobiltelefone mit sogenannten "stillen SMS" als Ortungswanze nutzen.

heise.de

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