Wednesday, 22. February 2012

EU-Kommission: Vorratsdatenspeicherung “zu sensibel” für öffentliche Debatte


Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat von der Europäischen Kommission Einblick in ein Rechtsgutachten über die Abschaffung der Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung beantragt. Die Kommission verweigert die Herausgabe jedoch, weil die Frage “hoch sensibel” ist.

Die Kommission evaluiert gerade die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Dabei geht es nur um die konkrete Ausgestaltung, Daten-Arten und Speicher-Dauer. Eine Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung ist nicht im Gespräch. Umso wichtiger ist Druck, wenigstens die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung zu kippen, wie es auch bei den Netz-Sperren geklappt hat. Zumindest ein Gutachten hat man dazu mal erstellen lassen, lässt die Kommission wissen:

"Dieses Rechtsgutachten analysiert die Möglichkeit, die Anwendung der Richtlinie zur Vorratsspeicherung optional für die Mitgliedstaaten zu machen, die Folgen einer solchen unterschiedlichen Behandlung der Mitgliedstaaten, sowie die Rechtsgrundlage, auf der künftige Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet werden sollten. "</p>

netzpolitik.org

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