Thursday, 16. February 2012

EuGH: Soziale Netzwerke nicht zu Copyrightfiltern verpflichtbar


Eine empfindliche Niederlage haben Rechteverwerter vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erlitten: Das höchste europäische Gericht in Luxemburg befand in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung, dass Betreiber Sozialer Netzwerke nicht dazu verpflichtet werden könnten, Filtersysteme gegen Urheberrechtsverletzungen einzurichten. Verhandelt wurde der Fall der belgischen Autoren-, Komponisten- und Herausgeberrechtevereinigung Sabam gegen das niederländische Soziale Netzwerk Netlog. Der Rechteverwerter hatte vor einem niederländischen Gericht versucht, eine Verfügung gegen Netlog zu erwirken. Das niederländische Gericht vermutete daraufhin, dass dies nicht mit dem Europarecht vereinbar sei und legte das Verfahren daraufhin dem EuGH zur Stellungnahme vor.

heise.de EuGH lehnt Filter gegen illegale Kopien im Netz ab

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