Wednesday, 15. February 2012

Antwort von guenter.krings@bundestag.de


Standard-Antwortschreiben ACTA

Sehr geehrte Frau Roth,

das ACTA-Abkommen ist seit Mai letzten Jahres öffentlich zugänglich und keineswegs geheim. Hier der Link auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz: www.bmj.de.

Das Bundesministerium der Justiz hat die Endfassung im September 2011 ausgiebig geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass dadurch keinerlei Änderungsbedarf im deutschen Recht entsteht. Daher hat die Bundesregierung der Ratifizierung bereits im November 2011 zugestimmt. Seien Sie also versichert, dass die Entscheidung für dieses Abkommen transparent und mit der nötigen Sachkenntnis getroffen wurde.

Leider wird die wichtige und auch nötige öffentliche Diskussion über das ACTA-Abkommen derzeit nicht auf der Grundlage des tatsächlichen Vertrags nach dem heutigen Stand geführt. Stattdessen werden auf der Grundlage überholter Fakten im Internet diffuse Ängste geschürt. Gesetzliche Internetsperren und weitergehende Überwachungspflichten für Provider sind explizit nicht mehr Bestandteil des Vertrages.

Gerade weil die Nutzerinteressen in der aktuellen Fassung des ACTA-Abkommens berücksichtigt worden sind und das Abkommen das deutsche Recht nicht ändern wird, hält die Bundesregierung an der Ratifizierung des Vertrages fest.

pastebin.com

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