Topic: EU - on November 24, 2011 at 11:37:00 PM CET
Urheberrecht: Provider müssen Datenverkehr nicht überwachen
Netzanbieter können nicht verpflichtet werden, wegen illegaler Downloads Kundendaten zu kontrollieren. Denn das würde gegen Grundrechte verstoßen, urteilte der EuGH.
Internetanbieter dürfen dem Urteil zufolge deshalb keine allgemeinen Überwachungspflichten auferlegt werden. Zudem müsse das Recht auf freien Datenaustausch gewahrt bleiben, entschied der EuGH. (Az: C 70/10)
Eine solch aktive Prüfung sämtlicher Daten komme einer "allgemeinen Überwachung" gleich, die mit der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr unvereinbar sei. Eine solche Pflicht würde auch zu einer Beeinträchtigung der unternehmerischen Freiheit des Providers führen, da er ein kostspieliges und allein auf seine Kosten betriebenes Überwachungssystem einrichten müsste. Zudem verstoße die Kontrolle gegen Grundrechte der EU: den Schutz von persönlichen Daten und die Weitergabe persönlicher Informationen.
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