Monday, 10. October 2011

Der Staat muss Risiken eines Missbrauchs durch Infiltrierung vorbeugen


Herr Professor Hoffmann-Riem, würden Sie das Urteil zur Online-Durchsuchung heute wieder so fällen?

Ja, ohne Abstriche. Das Bundesverfassungsgericht sah 2008 eine Lücke im Persönlichkeitsschutz, wenn die Bürger sich nicht auch dagegen wehren können, dass der Staat Computer infiltriert und eine Schadsoftware - sogenannte Trojaner - installiert, durch die alle Kommunikationsvorgänge abgerufen werden können.

faz.net

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