Sunday, 13. March 2011

Auslegungsstörfall


Ein Auslegungsstörfall eines Kernkraftwerks, nach der Definition des Bundesamts für Strahlenschutz auch größter anzunehmender Unfall (GAU) bezeichnet, ist der größte Unfall, "für den die Sicherheitssysteme noch ausgelegt sein müssen. Die Sicherheitssysteme müssen in einem solchen Fall gewährleisten, dass die Strahlenbelastung außerhalb der Anlage die nach der Strahlenschutzverordnung geltenden Störfallgrenzwerte nicht überschreitet."

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