Topic: AUSTRIA - on February 22, 2011 at 11:39:00 AM CET
Vorratsdatenspeicherung: Provider müssen 20 Prozent zahlen
Die Regierung hat sich gestern Nacht auf die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in heimisches Recht geeinigt.
Auch der letzte Streitpunkt, die Übernahme der Kosten, wurde geklärt. Demnach werden die Provider mit 20 Prozent belastet, der Bund übernimmt den Rest. Der größte Teil davon (63 Prozent) wird vom Infrastrukturministerium bezahlt, das Innenministerium zahlt 34 Prozent, das Justizressort einen Fixbetrag von 360.000 Euro, was drei Prozent entsprechen soll.
Ausnahme für IP-Adressen
Die Daten dürfen in der Regel nur auf richterlichen Beschluss abgerufen werden und auch dann nur bei der Ermittlung in Delikten mit einer Strafdrohung von über einem Jahr. Ausgenommen davon sind IP-Adressen, die auch ohne richterlichen Beschluss bei jeder Straftat abgerufen werden können.
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