Wednesday, 26. January 2011

Abmahnanwalt scheitert mit Klage gegen Heise


Der Karlsruher Rechtsanwalt Peter Nümann ist mit dem Versuch gescheitert, dem Heise Zeitschriften Verlag Teile der Berichterstattung über das Geschäftsgebaren von Massenabmahnern verbieten zu lassen. Nümann, der selbst als Massenabmahner im Urheberrechtsbereich gilt, sah durch Passagen eines c't-Artikels seinen Ruf und seine Ehre verletzt. Dieser Ansicht widersprach das Oberlandesgericht Köln nun in einem Berufungsurteil deutlich.

heise.de

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