Saturday, 17. October 2009

Maultaschen-Urteil


Drakonischer Richterspruch für ein Bagatellvergehen: Nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit muss eine Altenpflegerin das Seniorenheim verlassen, weil sie ein paar Maultaschen gegessen hatte, anstatt sie als Essensrest zu entsorgen. Ein Ver.di-Vertreter sprach von einem "Schandurteil".

spiegel.de