Saturday, 10. October 2009

Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik?


Kürzlich wurden wir auf eine Firmenpräsentation der Digi Rights Solutions GmbH aufmerksam, die uns staunen ließ. Eigentlich dachten wir immer, dass Abmahnungen dazu da sind, teure Prozesse zu vermeiden. Bei der Firmenpräsentation wird man aber das Gefühl nicht los, dass dieser Aspekt eher im Hintergrund steht. Sind Abmahnungen unterm Strich einträglicher als der Verkauf von Tonträgern? Sollte man als Dienstleister für Rechteinhaber gar damit Kunden anlocken?

Bei "bekannten" Files ist es also (laut der offiziellen PP-Präsentation) realistisch, pro Woche 1.000 IP-Adressen von Filesharern zu speichern. Dies geht hoch bis zu einem Maximum von 5.000 mitgeschnittenen IP-Adressen monatlich. Von diesen 5.000 Abgemahnten piracyprofitbezahlt ein Viertel sofort, also 1.250 Personen. Bei einem Anteil von 90 Euro würde der Rechteinhaber also demnach netto 150 Mal mehr Geld "erwirtschaften", als wenn er das Werk legal verkauft hätte.

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