Topic: POLICE REPORT - on September 9, 2009 at 11:05:00 AM CEST
Während Amtshandlung gefurzt: 50 Euro Strafe
Wegen eines Furzes, der im Zuge einer Amtshandlung bei einem Zeltfest zu Gelächter geführt hat, ist ein 20-jähriger Steirer zu einer Strafe von 50 Euro verdonnert worden. Damit habe er gegen das Landessicherheitsgesetz verstoßen, wie in einem Beitrag des ORF in der am Dienstagabend ausgestrahlten Sendung "konkret" berichtet wird.
Der junge Mann habe damit gegen das Landessicherheitsgesetz verstoßen, wo es im Paragraf 2, dem sogenannten "Anstandsparagrafen" u.a. heißt: "Den öffentlichen Anstand verletzt, wer ein Verhalten setzt, das mit den allgemeinen Grundsätzen der Schicklichkeit nicht im Einklang steht und das einen groben Verstoß gegen die in der Öffentlichkeit zu beachtenden Pflichten darstellt (...)" Ein Grazer Anwalt sagte in dem Bericht, dass dieser Paragraf geschaffen wurde, "damit die Polizei eine Handhabe hat, wenn man ihr etwa den Stinkefinger zeigt".