Saturday, 20. June 2009

Verfassungsbeschwerden gegen Hackerparagraphen unzulässig


Die seit zwei Jahren geltende Strafbarkeit des Umgangs mit sogenannter Hackersoftware ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Beschwerden eines EDV-Unternehmers, eines Wissenschaftlers und eines Computernutzers als unzulässig ab. Sie hatten gegen zwei Paragrafen geklagt, die die Herstellung und Verbreitung von Programmen zum Ausspähen und Abfangen von Daten unter Strafe stellen. Die Kläger sahen sich durch den Wortlaut der Normen bedroht, weil sie – wenn auch ohne kriminelle Absicht – mit Hackerprogrammen umgehen.

heise.de