Sunday, 7. June 2009

Bundesverwaltungsgericht: IP-Adressen unterliegen dem Datenschutz


Mit Urteil vom 27.05.2009 (Az. A-3144/2008) hat sich das schweizerische Bundesverwaltungsgericht der inzwischen ganz überwiegenden Meinung angeschlossen, wonach IP-Adressen nicht nur bei dem Internet-Zugangsanbieter, sondern allgemein personenbeziehbar sind und deswegen dem Datenschutzrecht unterliegen (ebenso Amtsgericht Berlin, Landgericht Berlin, Verwaltungsgericht Wiesbaden, Bundesjustizministerium und der Bundesdatenschutzbeauftragte; anders nur ein nicht rechtskräftiges Urteil des AG München). In Deutschland ist es Anbietern von Websites nach § 15 Telemediengesetz verboten, IP-Adressen über die Dauer des Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern oder – z.B. durch Nutzung von Google Analytics – speichern zu lassen, weil sich dadurch die Internetnutzung jedes Bürgers nachverfolgen ließe.

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