Topic: WEB - on January 29, 2009 at 10:35:00 AM CET
Test: Internet-Anonymisierungsdienste
Nachdem ab 2009 auch Internetprovider zur 6-monatigen Vorratsspeicherung von IP-Adressen verpflichtet sind, ist es technisch möglich, das Surfverhalten und die E-Mail-Kontakte jeden Nutzers 6 Monate lang und ohne Gerichtsbeschluss zu einem bestimmten Anschluss zurückverfolgen. Zwar speichern die Internetanbieter keine Kommunikationsinhalte wie aufgerufene Seiten, jedoch speichern viele Seiten die Aufrufe selbst gemeinsam mit Ihrer IP-Adresse, die gewöhnlich von Ihrem Internetprovider vergeben und auch vorratsgespeichert wird, so dass bei Zusammenführung der Daten eine Zurückverfolgung möglich ist. IP-Adressen spielen für die Anonymität im Internet eine zentrale Rolle, weil sie zu einem bestimmten Zeitpunkt internetweit eindeutige Anschlusskennungen sind, die zur Kommunikation erforderlich sind. Eine Maßnahme gegen die Aufzeichnung von IP-Adressen können kostenpflichtige Anonymisierungsdienste darstellen, die nicht nur die Kommunikation zwischen Rechner und Anonymisierungsdienst verschlüsseln, sondern den Nutzer nach außen hin unter veränderter IP-Adresse auftreten lassen. In diesem Fall hinterlassen Sie beim Surfen nur die IP-Adresse des Anonymisierungsdiensts, während Ihr Internetanbieter aber nur Ihre originäre IP-Adresse sehen und speichern kann, so dass eine Zuordnung von Surfspuren zu einem bestimmten Anschluss zumindest erheblich erschwert wird.
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