Tuesday, 21. October 2008

Einmal Kokain - immer Kokain, einmal 4 kg - nicht immer 4 kg?


In einem heute ins Netz gestellten Urteil (BGer 6B_361/2008 vom 09.10.2008) hält es das Bundesgericht für erwiesen, dass die Beschwerdeführerein durch eine Drogenkurierein mehrfach Kokain in die Schweiz einführen liess. Da zwei Lieferungen offenbar nicht sichergestellt werden konnten, war die Beschwerdeführerin aufgrund von Schätzungen der entsprechenden Drogenmengen verurteilt worden.

strafprozess.ch

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