Sunday, 20. October 2002

Freiheit für Lehre und Wissenschaft nach dem künftigen Urheberrecht?!


Am 15. Oktober 2002 lud das Bundesjustizministerium zu einer Anhörung über einen bestimmten Aspekt der anstehenden Urheberrechtsreform ein: die neue Schranke für Wissenschaft, Lehre und Forschung im Online-Kontext. Einer solchen Regelung kommt für verschiedene Betroffene aus unterschiedlichen Gründen erhebliche Bedeutung zu. Für die Nutzer, also v.a. die Wissenschaftler, Lehrer und Schüler/Studenten erleichtert sie den Zugang und die Verwendung geschützten Materials mittels Informationstechnologien. Für die Rechtsinhaber bedeutet sie zumindest eine Einbuße an Kontrollmöglichkeit, u.U. auch eine Reduktion der Wertschöpfung ihrer Werke.

¬> <a href="www.heise.de"target="_blank">Hier gehts zur Geschichte

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