Friday, 30. May 2008

Strenger Datenschutz für Kameras


Was Überwachungskritiker, wie den Lif-Abgeordneten Alexander Zach, besonders freut, ist dieser geplante Passus: "Ermittelte Daten dürfen ausschließlich für die Identifizierung des Fahrzeuges oder des Verkehrsteilnehmers verwendet werden, und zwar ausschließlich für Zwecke des Verwaltungsverfahrens." Oder anders ausgedrückt: die Polizei darf das aufgezeichnete Material, egal ob es einen Raser überführt oder nicht, nicht routinemäßig mit Verbrecherdateien abgleichen. Zach: "Damit scheint dem Datenrausch des Innenministers vorerst ein Riegel vorgeschoben zu sein."

Strenger Datenschutz für Kameras

derstandard.at

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