Thursday, 1. May 2008

Polizei will Rechner von Tauschbörsennutzer


Bei der Rechtsanwaltskanzlei Wilder & Beuger gibt es den Verwertungsvorschlag einer Staatsanwaltschaft zu lesen, was man denn mit dem beschlagnahmten Rechner eines Tauschbörsennutzers machen kann. Die kreative Idee: Wo eine gültige Lizenz schonmal dabei ist und der Rechner schneller als das eigene Inventar ist, könnte man ihn doch selbst nutzen.

wb-law.de via

... Comment