Wednesday, 9. October 2002

Gericht bestätigt erneut Haftung für Gästebücher im Web


Nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hatte ein Schüler mit eigenen und geduldeten Einträgen im Gästebuch seiner Homepage die "Grenze des Scherzhaften bei weitem überschritten".

¬> <a href="www.heise.de"target="blank"> Hier gehts zur Geschichte

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