Saturday, 7. September 2002

Von "A...löchern" und "Hanswürsten"


Einen Prozessgegner in einem Internetforum als "Arschloch" zu bezeichnen, ist nicht automatisch eine Beleidigung in rechtlichem Sinn. Zu diesem Urteil kamen die Richter des Landgerichtes Köln. Nach Ansicht des Gerichtes handelt es sich lediglich um eine "pointierte Äußerung des Missfallens".


¬> Hier gehts zur Geschichte

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