Wednesday, 8. June 2005

Einem nackten Radler kann man nicht in die Tasche greifen


Wer nacktradeln will, soll es einfach machen und nicht nutzlos die Gerichte beschäftigen. Sie haben wieder den Sieg davongetragen, die Wächter von Sitte, Moral und Anstand! Dem Unsinn Einhalt geboten, jawoll! Jetzt können die unbotmäßigen Nacktradler, wieder in Jacke, Hose und Schuhe gezwungen, gehorsam die Hacken zusammenschlagen, hat doch das Verwaltungsgericht Karlsruhe am 7. Juni entschieden, dass das Landratsamt zu Rastatt das Nacktradeln am Weltnacktradeltag von Iffezheim zur Landkreisgrenze zu Recht verboten habe.

telepolis

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