Wednesday, 27. April 2005

Österreichischer Provider muss nun doch User-Daten herausgeben


Eine Verwertungsgesellschaft hat beim Oberlandesgericht Wien die Preisgabe der Identität eines Tauschbörsen-Nutzers durchgesetzt. Damit ist eine entsprechende Entscheidung der Untersuchungsrichterin wieder in Kraft. Die Ratskammer des Landesgerichts für Strafsachen Wien hatte deren Beschluss am 1. Dezember 2004 aufgehoben. Der Provider muss nun Namen und Anschrift eines bestimmten Kunden mitteilen. Diesem wird vorgeworfen, am 7. Oktober 2004 21 Minuten lang 3.864 Musikdateien zum Download angeboten zu haben. Die Privatklägerin, eine Verwertungsgesellschaft, kennt aber nur seine dynamische IP-Adresse.

heise

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