Sunday, 6. February 2005

Karlsruhe hebt Grenzwert für Hasch am Steuer an


Wer mit Haschkonsum am Steuer erwischt wird, dem muss die Polizei jetzt eine bestimmte Grenze nachweisen. Allein der Nachweis reicht nicht aus, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Dadurch wird die Verurteilung von Autofahrer schwerer.

rp-online

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