Wednesday, 16. May 2012

Vorratsdaten: "Keine Sternstunde der EU"


Am Montagabend diskutierten Experten an der Wiener TU über die Vorratsdatenspeicherung und ob diese mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Auch die Chancen der Verfassungsklage vom AK Vorrat, die Ende Mai eingebracht werden soll, wurden erörtert. Die Diskussion zwischen Gegnern und Befürwortern verlief hitzig.

„Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit europäischen Grundrechten vereinbar", sagte Christoph Tschohl, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte (BIM) zu Beginn der Diskussionsrunde zum Thema "Ist die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig"?, die von der Österreichischen Computer Gesellschaft (OCG) gemeinsam mit dem Institut für Informatik der TU Wien organisiert wurde.

Kurier

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