Tuesday, 3. July 2012

Der österreichische Verfassungsschutz und seine Befugnisse


In Deutschland wird der Verfassungsschutz wegen seiner Verbindungen zur rechtsextremen Szene thematisiert und stark kritisiert. In Österreich hingegen werden die Befugnisse der Sicherheitspolizei scheinbar kritiklos erweitert.

Im Jahr 2000 wurde die „erweiterte Gefahrenerforschung“ eingeführt. Bis dahin konnten Ermittlungen erst bei Verdacht auf eine schon begangene Straftat aufgenommen werden. Seit 2000 reicht dafür der Verdacht auf eine bevorstehende Gefahr aus. Wer oder was eine solche Gefahr darstellt oder möglicherweise in der Zukunft darstellen könnte, liegt im Ermessen der Polizeibehörden. Kein Wunder also, dass bei der Beurteilung Vorurteile und Gesinnungsfragen eine große Rolle spielen.

Ein Zitat von Peter Gridling, damals Chef der Einsatzgruppe zur Bekämpfung des Terrorismus (EBT) und heute Leiter des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), legt allerdings nahe, dass schon vor der Reform ähnlich ermittelt wurde, wenn auch ohne gesetzliche Absicherung: „Die Verankerung der Aufgabe der erweiterten Gefahrenerforschung war ein wichtiger Schritt, eine Rechtsgrundlage für Vorfeldarbeit, die der Staatspolizei in der Vergangenheit immer als rechtswidrig angelastet wurde.“?

rechtsinfokollektiv.org

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