Polizei will Rechner von Tauschbörsennutzer

Bei der Rechtsanwaltskanzlei Wilder & Beuger gibt es den Verwertungsvorschlag einer Staatsanwaltschaft zu lesen, was man denn mit dem beschlagnahmten Rechner eines Tauschbörsennutzers machen kann. Die kreative Idee: Wo eine gültige Lizenz schonmal dabei ist und der Rechner schneller als das eigene Inventar ist, könnte man ihn doch selbst nutzen.

wb-law.de via

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