Saturday, 12. July 2014

EuGH - Legal Highs bleiben legal


Der Verkauf von "Legal Highs" ist, der Name verrät es schon, nicht strafbar – jedenfalls nicht nach dem Betäubungsmittelgesetz. Um dies zu umgehen, hatten mehrere Gerichte Händler nach dem Arzneimittelgesetz zu Strafen verurteilt. Dieser Praxis hat der EuGH am Donnerstag eine klare Absage erteilt. Helmut Pollähne begrüßt die Entscheidung.

Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoiden, sogenannte "legal highs", sind keine Arzneimittel. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag auf Anfrage des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt (Urt v. 10.07.2014, Az. C-358/13 u. C-181/14). Der BGH hat seinerseits in zwei Revisionsverfahren darüber zu entscheiden, ob der Verkauf solcher Kräutermischungen wegen des "Inverkehrbringens bedenklicher Arzneimittel" als Straftat nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) verfolgt werden darf.

lto.de

4:20 statt Spice

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